Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke gegen zwei Urteile, denen die Verwendung einer verbotenen SA-Parole zugrunde lag, verworfen. Dazu bezieht die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag klar Stellung. „Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal. Wer Nazi-Parolen benutzt, macht sich strafbar. Dass der AfD-Landeschef wiederholt solche Parolen nutzte, zeigt, wie wenig Achtung […]